AXA Stiftung Zusatzvorsorge
Anpassung des Umwandlungssatzes bis 2027
Das Wichtigste in Kürze
- Die AXA Stiftung Zusatzvorsorge passt den Umwandlungssatz von 2025 bis 2027 schrittweise auf 4,6 % für Männer und Frauen im Alter von 65 Jahren an. Damit minimiert sie die Umverteilung von Berufstätigen zu Rentnerinnen und Rentnern, was den Versicherten die Aussicht auf eine höhere Verzinsung in der Zukunft eröffnet.
- Die schrittweise Anpassung über drei Jahre hinweg schafft Planungssicherheit für die Versicherten und federt allfällige Renteneinbussen ab.
- Für Kapitalbezüge und bestehende Altersrenten ändert sich nichts.
Was ändert sich?
Schrittweise Anpassung des Umwandlungssatzes bis ins Jahr 2027
Von 2025 bis 2027 passt die AXA Stiftung Zusatzvorsorge den Umwandlungssatz schrittweise auf 4,6 Prozent für Männer und Frauen im Alter von 65 Jahren an.
Die Anpassung erfolgt über insgesamt drei Jahre hinweg. Dies schafft Planungssicherheit für die Versicherten und federt allfällige Renteneinbussen ab, insbesondere für Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen.
Auf Kapitalbezüge und bestehende Altersrenten hat die Anpassung keine Auswirkung.
Aussicht auf Mehrverzinsung für die Versicherten
Mit der Anpassung des Umwandlungssatzes reduziert die AXA Stiftung Zusatzvorsorge die zunehmende Umverteilung, sodass zukünftig ein grösserer Teil des Anlageertrags für die Verzinsung der Altersguthaben zur Verfügung steht. Das bestehende Verzinsungsmodell wurde daher per 01.01.2025 angepasst.
Eine Mehrverzinsung von bspw. 0,5 Prozent hat über die Jahre hinweg eine grosse Wirkung, wie folgendes Rechenbeispiel zeigt:
- CHF 100 000 Startkapital verzinst über 20 Jahre mit 1,0 % ergibt CHF 122 019
- CHF 100 000 Startkapital verzinst über 20 Jahre mit 1,5 % ergibt CHF 134 685
- CHF 100 000 Startkapital verzinst über 40 Jahre mit 1,0 % ergibt CHF 148 886
- CHF 100 000 Startkapital verzinst über 40 Jahre mit 1,5 % ergibt CHF 181 401
Dem Stiftungsrat ist eine faire Verteilung der Mittel für alle Generationen wichtig. Aus diesem Grund hat er ebenfalls per 2025 ein Rentenbeteiligungsmodell eingeführt. Die Versicherten profitieren dadurch selbst nach ihrer Pensionierung von der hohen Leistungsfähigkeit der Stiftung.
Die Versicherten können auf eine leistungsstarke Zusatzvorsorge zählen, die Kapitalschutz und Rentenoption zu fairen Konditionen bietet.
Das Wichtigste zum Umwandlungssatz
Was ist ein Umwandlungssatz?
Der Umwandlungssatz bestimmt, mit welchem Prozentsatz das angesparte Alterskapital zum Pensionierungszeitpunkt in eine jährliche Rente umgerechnet wird. Pro CHF 100 000 Alterskapital ergibt ein Umwandlungssatz von 4,6 Prozent eine Rente von CHF 4600 pro Jahr.
Was sind Pensionierungs- oder Verrentungsverluste?
Ist der angewandte Umwandlungssatz höher als der versicherungstechnisch – also rein rechnerisch – korrekte, muss die Pensionskasse bei jeder Pensionierung zur Finanzierung der Altersrente mehr Kapital als das vorhandene Sparguthaben der Versicherten zurückstellen. Darum kommt es zu einer immer höheren Umverteilung zwischen den aktiv Versicherten und den Rentnerinnen und Rentnern. Die Differenz zwischen vorhandenem Sparguthaben und tatsächlich benötigtem Kapital nennt man Pensionierungs- oder Verrentungsverlust.
Wie berechnet sich die zukünftige Altersrente?
Wie hoch die zukünftige Rente in der Zusatzvorsorge ausfällt, ist je nach Person unterschiedlich und hängt unter anderem davon ab, wie viel Alterskapital sie während des Berufslebens angespart hat.
Als Faustregel gilt: Altersguthaben × Umwandlungssatz = jährliche Rente.
Im Vorsorgeportal auf myAXA können Sie jederzeit Ihre zukünftige Rente simulieren.
Ich gehe demnächst in Pension und plane einen Rentenbezug. Was heisst das für mich?
Pensionierungen in den Übergangsjahren 2025 und 2026
Für Personen, die sich in den Übergangsjahren pensionieren lassen, gelten im Alter von 65 Jahren jeweils die folgenden Umwandlungssätze für ihre überobligatorischen Altersguthaben:
Bei Pensionierungen per 01. Januar gilt jeweils noch der Umwandlungssatz des Vorjahres.
Pensionierungen ab 2027
Bei Pensionierungen ab 2027 gilt für Männer und Frauen im Alter von 65 Jahren ein einheitlicher Umwandlungssatz von 4,6 Prozent.
Individuelle Anpassung der Alters-/Partnerrente
Versicherte können bei der Pensionierung die Höhe der Alters- respektive der Partnerrente an ihre persönliche Lebenssituation anpassen. Sie können ihre Altersrente erhöhen – im Gegenzug verringert sich die versicherte Partnerrente im Todesfall. Umgekehrt können sie die Partnerrente im Todesfall erhöhen – im Gegenzug verringert sich jedoch die eigene Altersrente. Die gewünschte Wahloption können die Versicherten bei der Anmeldung zur Pensionierung mitteilen. Bis dahin müssen sie nichts unternehmen.
Häufige Fragen zur Änderung des Umwandlungssatzes
Ich plane einen Kapitalbezug. Was heisst das für mich?
Auf Kapitalbezüge hat die Anpassung des Umwandlungssatzes keine Auswirkung.
Ich beziehe bereits eine Altersrente. Ändert sich für mich etwas?
Nein, für Sie ändert sich nichts. Auf bestehende Altersrenten hat die Anpassung des Umwandlungssatzes keinen Einfluss. Dasselbe gilt auch für laufende Hinterbliebenen- und Invalidenrenten.
Wo finde ich die Angaben zu meiner Pensionskasse und meinem Altersguthaben?
Im Vorsorgeportal auf myAXA können Sie jederzeit Ihr aktuelles Altersguthaben einsehen und mehr zu Ihrer Altersvorsorge erfahren. Im Portal ist auch Ihr neuster Pensionskassenausweis für Sie hinterlegt.
Wieso kann der Umwandlungssatz unter dem gesetzlichen Minimum von 6,8 % liegen?
Der gesetzlich festgelegte Mindestumwandlungssatz von derzeit 6,8 Prozent gilt für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, also das BVG-Minimum. Bei der AXA Stiftung Zusatzvorsorge handelt es sich um eine rein überobligatorische Stiftung. Für den überobligatorischen Teil kann die Pensionskasse, den Umwandlungssatz selbst festlegen.
Was kann ich tun, um meine zukünftige Rente zu erhöhen?
Mithilfe von freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse lässt sich das individuelle Altersguthaben erhöhen, sofern die maximale Einkaufssumme noch nicht erreicht ist. Die Effekte eines freiwilligen Einkaufs, sowohl auf die zukünftige Rente als auch in steuerlicher Hinsicht, sind vorgängig individuell zu prüfen. Darüber hinaus kann man im Rahmen der dritten Säule zusätzliches Kapital für die Altersfinanzierung ansparen.
Weitergehende Informationen und häufige Fragen zur Anpassung des Umwandlungssatzes finden Sie im Q&A sowie in den weiteren Unterlagen.