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Zu den Downloads für Privatkunden«Unverheiratete Paare können sich zwar mit einem Testament begünstigen, ob jedoch Leistungen bezogen werden können, ist abhängig vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse.»
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Zu den Downloads für PrivatkundenGrössere AHV-Rente ohne Ehe
Bessergestellt sind Konkubinatspaare gegenüber Eheleuten nämlich nicht nur bei den Steuern, sondern auch bei der AHV nach der Pensionierung. Unverheiratete Paare haben einen Anspruch auf die maximale AHV-Rente von bis zu 29'400 Franken pro Person, sie erhalten zusammen also bis zu 58’800 Franken pro Jahr. Bei verheirateten Personen hingegen darf die Summe der beiden Einzelrenten nicht höher sein als 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende. Durch den Trauschein reduziert sich also die jährliche AHV-Maximalrente auf 44’100 Franken – die Ehegatten büssen jährlich bis zu 14’700 Franken ein.