FAQ zur Autoversicherung
Was ist bei der Autoversicherung nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden oder Verkehrsunfälle, die Sie als Fahrzeuglenkerin oder Fahrzeuglenker verursachen
- in angetrunkenem Zustand (Blutalkoholwert über der gesetzlich erlaubten Promillegrenze),
- in fahrunfähigem Zustand,
- bei besonders krasser Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (gemäss Strassenverkehrsgesetz),
- ohne gesetzlich erforderlichen Führerausweis oder bei Fahrten ohne behördliche Bewilligung
sowie Betriebsschäden am Fahrzeug wie z. B. Abnützung.
Was ist eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) und wo erhalte ich sie?
Die Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Versicherungskarte) bestätigt im Ausland, dass Sie eine Haftpflicht für Ihr eigenes Auto haben. Bestellen Sie diese online. In den Nachbarländern der Schweiz ist sie nicht notwendig.
FAQ zur Autoversicherung
Muss ich bei einem Verkehrsunfall immer die Polizei informieren?
Nein, bei Bagatellunfällen ist es ausreichend, wenn Sie ein Unfallprotokoll ausfüllen. Wenn die Schuld unklar ist, ist es immer ratsam, die Polizei zu rufen. Kommen Personen zu Schaden, schreibt das Gesetz die Benachrichtigung der Polizei vor.
Bei einer Kollision mit einem Tier oder Wildtier ist die Polizei oder der zuständige Wildhüter sofort zu informieren.
Ich bin ein Test am 14.10.2025
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