FAQ zur Autoversicherung

Was ist bei der Autoversicherung nicht versichert?

Nicht versichert sind unter anderem Schäden oder Verkehrsunfälle, die Sie als Fahrzeuglenkerin oder Fahrzeuglenker verursachen

  • in angetrunkenem Zustand (Blutalkoholwert über der gesetzlich erlaubten Promillegrenze),
  • in fahrunfähigem Zustand,
  • bei besonders krasser Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (gemäss Strassenverkehrsgesetz),
  • ohne gesetzlich erforderlichen Führerausweis oder bei Fahrten ohne behördliche Bewilligung

sowie Betriebsschäden am Fahrzeug wie z. B. Abnützung.

Was ist eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) und wo erhalte ich sie?

Die Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Versicherungskarte) bestätigt im Ausland, dass Sie eine Haftpflicht für Ihr eigenes Auto haben. Bestellen Sie diese online. In den Nachbarländern der Schweiz ist sie nicht notwendig.

Was übernimmt die Parkschadendeckung?

Ein Parkschaden liegt vor, wenn Sie Ihr parkiertes Auto beschädigt vorfinden und die verursachende Person nicht auffindbar ist. Dies ist eine Zusatzversicherung, die Sie zur Autoversicherung dazuwählen können.

Wenn Sie beim Einparken Ihr Auto beschädigen, handelt es sich nicht um einen Parkschaden, sondern um einen Vollkaskoschaden. Dieser Schaden lässt sich über die Vollkasko versichern.

Muss ich bei einem Verkehrsunfall immer die Polizei informieren?

Nein, bei Bagatellunfällen ist es ausreichend, wenn Sie ein Unfallprotokoll ausfüllen. Wenn die Schuld unklar ist, ist es immer ratsam, die Polizei zu rufen. Kommen Personen zu Schaden, schreibt das Gesetz die Benachrichtigung der Polizei vor.

Bei einer Kollision mit einem Tier oder Wildtier ist die Polizei oder der zuständige Wildhüter sofort zu informieren.

FAQ zur Autoversicherung

Muss ich bei einem Verkehrsunfall immer die Polizei informieren?

Nein, bei Bagatellunfällen ist es ausreichend, wenn Sie ein Unfallprotokoll ausfüllen. Wenn die Schuld unklar ist, ist es immer ratsam, die Polizei zu rufen. Kommen Personen zu Schaden, schreibt das Gesetz die Benachrichtigung der Polizei vor.

Bei einer Kollision mit einem Tier oder Wildtier ist die Polizei oder der zuständige Wildhüter sofort zu informieren.

Muss ich bei einem Verkehrsunfall immer die Polizei informieren?

Nein, bei Bagatellunfällen ist es ausreichend, wenn Sie ein Unfallprotokoll ausfüllen. Wenn die Schuld unklar ist, ist es immer ratsam, die Polizei zu rufen. Kommen Personen zu Schaden, schreibt das Gesetz die Benachrichtigung der Polizei vor.

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Ich bin ein Test am 14.10.2025

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