So funktioniert der Austritt aus der AXA Pensionskasse
- Ihre bisherige Arbeitgeberin bzw. Ihr bisheriger Arbeitgeber meldet Ihren Austritt der AXA.
- Anschliessend kontaktieren wir Sie, um abzuklären, an welche neue Pensionskasse wir Ihre Austrittsleistung/Freizügigkeitsleistung übertragen sollen. Bitte geben Sie uns dazu die Zahlungsinformationen Ihrer neuen Pensionskasse oder Ihres Freizügigkeitskontos, falls Sie noch keine neue Pensionskasse haben. Das angesparte Guthaben dient der Altersvorsorge und kann deshalb nicht direkt auf das eigene Bankkonto ausbezahlt werden.
Ausnahme: Wenn Sie sich selbstständig machen oder definitiv ins Ausland ziehen, können Sie sich Ihre Freizügigkeitsleistung/Austrittsleistung auf Ihr eigenes Bankkonto auszahlen lassen. Beim Wegzug ins Ausland hängt es vom Zielland ab, welcher Teil Ihres Guthabens ausbezahlt werden darf. In Ländern ausserhalb der EU oder EFTA kann meist das ganze Guthaben ausbezahlt werden, innerhalb der EU oder EFTA nur ein Teil.
Wichtig zu wissen
Falls wir von Ihnen keine Zahlungsinformationen erhalten, wird Ihre Austrittsleistung/Freizügigkeitsleistung nach 6 Monaten gemäss Gesetz an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen. Sie haben weiterhin Anspruch auf dieses Guthaben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Zentralstelle 2. Säule.
Falls Sie nicht unmittelbar eine neue Stelle antreten, bleiben Sie bei uns für längstens einen Monat ab Austrittsdatum gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert.