Autoversicherung: Leistungen individuell wählen

Sie fragen sich, wie Sie Ihr Auto versichern sollen? Bei der AXA entscheiden Sie individuell, was versichert wird und was nicht. Stellen Sie Ihre Versicherung aus Haftpflicht und Kasko (Teilkasko oder Vollkasko) sowie vielen weiteren Leistungen nach Ihren Bedürfnissen zusammen.

Kaskoversicherung: Schäden an Ihrem Fahrzeug

Mit der Kasko versichern Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug. Entscheiden Sie sich zwischen Teilkasko und Vollkasko (Teilkasko inklusive Kollision) und wählen Sie – ganz nach Ihren Bedürfnissen – weitere Leistungen dazu.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden, die an Ihrem Auto durch Naturereignisse, Tiere und Unbekannte entstanden sind. Versichert sind:

  • Diebstahl inklusive Car-Hacking (z. B. Missbrauch des Keyless-Systems) sowie Veruntreuung
  • Glasbruch an Front-, Heck- und Seitenscheiben
  • Naturereignisse, Hagel, Steinschlag , sowie Feuer oder Blitzschlag
  • Schäden verursacht durch Marder und Nagetiere sowie durch einen Zusammenstoss mit Tieren (z. B. Wildunfall)
  • Böswillige Beschädigung wie Abbrechen bzw. Beschädigung von Antenne, Seitenspiegeln usw. (ohne Zerkratzen)

Vollkaskoversicherung

Mit der Vollkaskoversicherung entscheiden Sie sich für einen umfassenden Schutz für Ihr Auto. Neben allen Leistungen der Teilkasko sind bei der Vollkasko auch Schäden an Ihrem Auto versichert, die Sie selbst verursachen (Kollision). Die Vollkaskoversicherung deckt:

  • alle Leistungen der Teilkaskoversicherung
  • Kollision: Blechschaden nach Zusammenprall mit einem anderen Auto, Pfeiler usw.

Zusätzlich wählbar zur Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung

  • Parkschadenversicherung: deckt Schäden an Ihrem parkierten Fahrzeug, die durch unbekannte Personen oder Fahrzeuge verursacht wurden (Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Lack- oder Blechschaden oder eine andere Beschädigung handelt.)
  • Schäden an Scheinwerfern und Seitenspiegeln
  • Schäden am Fahrzeug-Innenraum 
  • Pneu-Platzer oder Kratzer an Felgen
  • Mitgeführte Sachen, z. B. Laptop, Smartphone, die bei einer Fahrzeugkollision beschädigt oder aus dem Fahrzeug gestohlen werden
  • Verlust und Beschädigung von Fahrzeugschlüsseln inklusive Fernbedienung und schlüssellosen Zugangssystemen

Ihre Vorteile mit der AXA Autoversicherung

  1. Persönlich und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt: Sie versichern nur, was Sie benötigen.

  2. Top-Leistungen bei der Nr. 1: Nirgendwo erhalten Sie einen umfassenderen Schutz als bei uns.

  3. Sorgenfrei im Schadenfall: Melden Sie sich bei der AXA – wir kümmern uns um alles Weitere.

FAQ zur Autoversicherung

Was ist bei der Autoversicherung nicht versichert?

Nicht versichert sind unter anderem Schäden oder Verkehrsunfälle, die Sie als Fahrzeuglenkerin oder Fahrzeuglenker verursachen

  • in angetrunkenem Zustand (Blutalkoholwert über der gesetzlich erlaubten Promillegrenze),
  • in fahrunfähigem Zustand,
  • bei besonders krasser Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (gemäss Strassenverkehrsgesetz),
  • ohne gesetzlich erforderlichen Führerausweis oder bei Fahrten ohne behördliche Bewilligung

sowie Betriebsschäden am Fahrzeug wie z. B. Abnützung.

Was ist eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) und wo erhalte ich sie?

Die Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Versicherungskarte) bestätigt im Ausland, dass Sie eine Haftpflicht für Ihr eigenes Auto haben. Bestellen Sie diese online. In den Nachbarländern der Schweiz ist sie nicht notwendig.

Was übernimmt die Parkschadendeckung?

Ein Parkschaden liegt vor, wenn Sie Ihr parkiertes Auto beschädigt vorfinden und die verursachende Person nicht auffindbar ist. Dies ist eine Zusatzversicherung, die Sie zur Autoversicherung dazuwählen können.

Wenn Sie beim Einparken Ihr Auto beschädigen, handelt es sich nicht um einen Parkschaden, sondern um einen Vollkaskoschaden. Dieser Schaden lässt sich über die Vollkasko versichern.

Muss ich bei einem Verkehrsunfall immer die Polizei informieren?

Nein, bei Bagatellunfällen ist es ausreichend, wenn Sie ein Unfallprotokoll ausfüllen. Wenn die Schuld unklar ist, ist es immer ratsam, die Polizei zu rufen. Kommen Personen zu Schaden, schreibt das Gesetz die Benachrichtigung der Polizei vor.

Bei einer Kollision mit einem Tier oder Wildtier ist die Polizei oder der zuständige Wildhüter sofort zu informieren.

Brauche ich eine zusätzliche Fahrzeugassistance?

Wenn Sie die Zusatzleistung Pannenhilfe inkl. Weiterfahrt abgeschlossen haben, stellen wir sicher, dass Sie mit dem versicherten Fahrzeug mobil bleiben. Die Fahrzeugassistance der Reiseversicherung INTERTOURS schützt Sie in jedem Fahrzeug, mit dem Sie unterwegs sind. Mieten Sie gelegentlich ein Fahrzeug oder borgen eines von Bekannten aus, empfiehlt sich eine Fahrzeugassistance.

Versicherungsnachweis/Fahrzeugwechsel: Was muss ich tun?

Egal ob Sie ein neues Fahrzeug gekauft haben oder umgezogen sind, bei uns können Sie ganz einfach online Ihren Versicherungsnachweis bestellen.

Was ist der Abhol- und Bringservice?

Wenn Sie sich bei einem versicherten Schadenereignis zuerst bei uns melden und den Schaden bei einer AXA Partnergarage reparieren lassen, erhalten Sie auf Wunsch einen Ersatzwagen. Bei Bedarf wird mit dem Abhol- und Bring-Service Ihr Auto abgeholt und nach der Reparatur zurückgebracht. Voraussetzung ist, dass das Auto noch fahrbar ist. Dieser Service gilt in der ganzen Schweiz.