Darauf müssen Sie bei einer Hausratsversicherung achten
Was ist genau versichert? Wie hoch ist die Versicherungssumme? Und sind Sie über- oder unterversichert? Das sind die drei Dinge, auf die Sie beim Abschluss Ihrer Hausratversicherung achten müssen:
Versicherte Sachen
Die Hausratversicherung gehört, neben der Privathaftpflichtversicherung, zu den wichtigsten Versicherungen in der Schweiz. Sie bietet Versicherungsschutz für Ihren Hausrat – und damit für einen beträchtlichen Anteil an Ihrem Hab und Gut. Als Hausrat werden alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung gewertet – ganz gleich ob sich diese im Wohnzimmer oder auf der Terrasse, auf dem Estrich oder im Auto befinden. Möbel oder Sportgeräte, Schmuck oder Smartphone, Eigentum oder nur geliehen – im Fall von Entwendung oder Beschädigung zahlen wir für den Ersatz zum Neuwert oder für die Reparatur Ihrer Sachen und Wertsachen.
Die richtige Versicherungssumme
Die gewählte Versicherungssumme sollte stets dem Neuwert der Gegenstände in der versicherten Wohnung entsprechen. Nur so erhalten Sie im Schadenfall den Betrag erstattet, der den Nachkauf gleichwertiger Gegenstände ermöglicht.
Unter- und Überversicherung
Erfahrungsgemäss wächst der Haushalt aller Schweizerinnen und Schweizer über die Jahre. Damit wächst auch der Wert Ihres Hausrats. Während es in der ersten eigenen Wohnung vielleicht noch Brockimöbel und die günstigste Prämie tun, beinhaltet der Hausrat einige Jahre später oft deutlich mehr Möbel und Wertsachen. Damit keine Unterversicherung entsteht und Sie im Fall eines Schadens alle versehrten oder gestohlenen Sachen ersetzen können, sollte der Wert Ihres Hausrats regelmässig überprüft und die Versicherungssumme bei Bedarf angepasst werden. Auch nach unten. Wenn zum Beispiel die Kinder ausziehen, kann die Versicherungssumme häufig verringert werden, da Sie sonst eine zu hohe Prämie zahlen.
FAQ zur Autoversicherung
Was ist bei der Autoversicherung nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden oder Verkehrsunfälle, die Sie als Fahrzeuglenkerin oder Fahrzeuglenker verursachen
- in angetrunkenem Zustand (Blutalkoholwert über der gesetzlich erlaubten Promillegrenze),
- in fahrunfähigem Zustand,
- bei besonders krasser Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (gemäss Strassenverkehrsgesetz),
- ohne gesetzlich erforderlichen Führerausweis oder bei Fahrten ohne behördliche Bewilligung
sowie Betriebsschäden am Fahrzeug wie z. B. Abnützung.
Was ist eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) und wo erhalte ich sie?
Die Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Versicherungskarte) bestätigt im Ausland, dass Sie eine Haftpflicht für Ihr eigenes Auto haben. Bestellen Sie diese online. In den Nachbarländern der Schweiz ist sie nicht notwendig.
Was übernimmt die Parkschadendeckung?
Ein Parkschaden liegt vor, wenn Sie Ihr parkiertes Auto beschädigt vorfinden und die verursachende Person nicht auffindbar ist. Dies ist eine Zusatzversicherung, die Sie zur Autoversicherung dazuwählen können.
Wenn Sie beim Einparken Ihr Auto beschädigen, handelt es sich nicht um einen Parkschaden, sondern um einen Vollkaskoschaden. Dieser Schaden lässt sich über die Vollkasko versichern.
Muss ich bei einem Verkehrsunfall immer die Polizei informieren?
Nein, bei Bagatellunfällen ist es ausreichend, wenn Sie ein Unfallprotokoll ausfüllen. Wenn die Schuld unklar ist, ist es immer ratsam, die Polizei zu rufen. Kommen Personen zu Schaden, schreibt das Gesetz die Benachrichtigung der Polizei vor.
Bei einer Kollision mit einem Tier oder Wildtier ist die Polizei oder der zuständige Wildhüter sofort zu informieren.
Darauf müssen Sie bei einer Hausratsversicherung achten
Was ist genau versichert? Wie hoch ist die Versicherungssumme? Und sind Sie über- oder unterversichert? Das sind die drei Dinge, auf die Sie beim Abschluss Ihrer Hausratversicherung achten müssen:
Versicherte Sachen
Die Hausratversicherung gehört, neben der Privathaftpflichtversicherung, zu den wichtigsten Versicherungen in der Schweiz. Sie bietet Versicherungsschutz für Ihren Hausrat – und damit für einen beträchtlichen Anteil an Ihrem Hab und Gut. Als Hausrat werden alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung gewertet – ganz gleich ob sich diese im Wohnzimmer oder auf der Terrasse, auf dem Estrich oder im Auto befinden. Möbel oder Sportgeräte, Schmuck oder Smartphone, Eigentum oder nur geliehen – im Fall von Entwendung oder Beschädigung zahlen wir für den Ersatz zum Neuwert oder für die Reparatur Ihrer Sachen und Wertsachen.
Die richtige Versicherungssumme
Die gewählte Versicherungssumme sollte stets dem Neuwert der Gegenstände in der versicherten Wohnung entsprechen. Nur so erhalten Sie im Schadenfall den Betrag erstattet, der den Nachkauf gleichwertiger Gegenstände ermöglicht.
Unter- und Überversicherung
Erfahrungsgemäss wächst der Haushalt aller Schweizerinnen und Schweizer über die Jahre. Damit wächst auch der Wert Ihres Hausrats. Während es in der ersten eigenen Wohnung vielleicht noch Brockimöbel und die günstigste Prämie tun, beinhaltet der Hausrat einige Jahre später oft deutlich mehr Möbel und Wertsachen. Damit keine Unterversicherung entsteht und Sie im Fall eines Schadens alle versehrten oder gestohlenen Sachen ersetzen können, sollte der Wert Ihres Hausrats regelmässig überprüft und die Versicherungssumme bei Bedarf angepasst werden. Auch nach unten. Wenn zum Beispiel die Kinder ausziehen, kann die Versicherungssumme häufig verringert werden, da Sie sonst eine zu hohe Prämie zahlen.
FAQ zur Autoversicherung
Was ist bei der Autoversicherung nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden oder Verkehrsunfälle, die Sie als Fahrzeuglenkerin oder Fahrzeuglenker verursachen
- in angetrunkenem Zustand (Blutalkoholwert über der gesetzlich erlaubten Promillegrenze),
- in fahrunfähigem Zustand,
- bei besonders krasser Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (gemäss Strassenverkehrsgesetz),
- ohne gesetzlich erforderlichen Führerausweis oder bei Fahrten ohne behördliche Bewilligung
sowie Betriebsschäden am Fahrzeug wie z. B. Abnützung.
Was ist eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) und wo erhalte ich sie?
Die Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Versicherungskarte) bestätigt im Ausland, dass Sie eine Haftpflicht für Ihr eigenes Auto haben. Bestellen Sie diese online. In den Nachbarländern der Schweiz ist sie nicht notwendig.
Was übernimmt die Parkschadendeckung?
Ein Parkschaden liegt vor, wenn Sie Ihr parkiertes Auto beschädigt vorfinden und die verursachende Person nicht auffindbar ist. Dies ist eine Zusatzversicherung, die Sie zur Autoversicherung dazuwählen können.
Wenn Sie beim Einparken Ihr Auto beschädigen, handelt es sich nicht um einen Parkschaden, sondern um einen Vollkaskoschaden. Dieser Schaden lässt sich über die Vollkasko versichern.
Muss ich bei einem Verkehrsunfall immer die Polizei informieren?
Nein, bei Bagatellunfällen ist es ausreichend, wenn Sie ein Unfallprotokoll ausfüllen. Wenn die Schuld unklar ist, ist es immer ratsam, die Polizei zu rufen. Kommen Personen zu Schaden, schreibt das Gesetz die Benachrichtigung der Polizei vor.
Bei einer Kollision mit einem Tier oder Wildtier ist die Polizei oder der zuständige Wildhüter sofort zu informieren.