Darauf müssen Sie bei einer Hausratsversicherung achten

Was ist genau versichert? Wie hoch ist die Versicherungssumme? Und sind Sie über- oder unterversichert? Das sind die drei Dinge, auf die Sie beim Abschluss Ihrer Hausratversicherung achten müssen:

Versicherte Sachen

Die Hausratversicherung gehört, neben der Privathaftpflichtversicherung, zu den wichtigsten Versicherungen in der Schweiz. Sie bietet Versicherungsschutz für Ihren Hausrat – und damit für einen beträchtlichen Anteil an Ihrem Hab und Gut. Als Hausrat werden alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung gewertet – ganz gleich ob sich diese im Wohnzimmer oder auf der Terrasse, auf dem Estrich oder im Auto befinden. Möbel oder Sportgeräte, Schmuck oder Smartphone, Eigentum oder nur geliehen – im Fall von Entwendung oder Beschädigung zahlen wir für den Ersatz zum Neuwert oder für die Reparatur Ihrer Sachen und Wertsachen.

Die richtige Versicherungssumme

Die gewählte Versicherungssumme sollte stets dem Neuwert der Gegenstände in der versicherten Wohnung entsprechen. Nur so erhalten Sie im Schadenfall den Betrag erstattet, der den Nachkauf gleichwertiger Gegenstände ermöglicht.

Unter- und Überversicherung

Erfahrungsgemäss wächst der Haushalt aller Schweizerinnen und Schweizer über die Jahre. Damit wächst auch der Wert Ihres Hausrats.  Während es in der ersten eigenen Wohnung vielleicht noch Brockimöbel und die günstigste Prämie tun, beinhaltet der Hausrat einige Jahre später oft deutlich mehr Möbel und Wertsachen. Damit keine Unterversicherung entsteht und Sie im Fall eines Schadens alle versehrten oder gestohlenen Sachen ersetzen können, sollte der Wert Ihres Hausrats regelmässig überprüft und die Versicherungssumme bei Bedarf angepasst werden. Auch nach unten. Wenn zum Beispiel die Kinder ausziehen, kann die Versicherungssumme häufig verringert werden, da Sie sonst eine zu hohe Prämie zahlen.

FAQ zur Autoversicherung

Was ist bei der Autoversicherung nicht versichert?

Nicht versichert sind unter anderem Schäden oder Verkehrsunfälle, die Sie als Fahrzeuglenkerin oder Fahrzeuglenker verursachen

  • in angetrunkenem Zustand (Blutalkoholwert über der gesetzlich erlaubten Promillegrenze),
  • in fahrunfähigem Zustand,
  • bei besonders krasser Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (gemäss Strassenverkehrsgesetz),
  • ohne gesetzlich erforderlichen Führerausweis oder bei Fahrten ohne behördliche Bewilligung

sowie Betriebsschäden am Fahrzeug wie z. B. Abnützung.

Was ist eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) und wo erhalte ich sie?

Die Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Versicherungskarte) bestätigt im Ausland, dass Sie eine Haftpflicht für Ihr eigenes Auto haben. Bestellen Sie diese online. In den Nachbarländern der Schweiz ist sie nicht notwendig.

Was übernimmt die Parkschadendeckung?

Ein Parkschaden liegt vor, wenn Sie Ihr parkiertes Auto beschädigt vorfinden und die verursachende Person nicht auffindbar ist. Dies ist eine Zusatzversicherung, die Sie zur Autoversicherung dazuwählen können.

Wenn Sie beim Einparken Ihr Auto beschädigen, handelt es sich nicht um einen Parkschaden, sondern um einen Vollkaskoschaden. Dieser Schaden lässt sich über die Vollkasko versichern.

Muss ich bei einem Verkehrsunfall immer die Polizei informieren?

Nein, bei Bagatellunfällen ist es ausreichend, wenn Sie ein Unfallprotokoll ausfüllen. Wenn die Schuld unklar ist, ist es immer ratsam, die Polizei zu rufen. Kommen Personen zu Schaden, schreibt das Gesetz die Benachrichtigung der Polizei vor.

Bei einer Kollision mit einem Tier oder Wildtier ist die Polizei oder der zuständige Wildhüter sofort zu informieren.

Brauche ich eine zusätzliche Fahrzeugassistance?

Wenn Sie die Zusatzleistung Pannenhilfe inkl. Weiterfahrt abgeschlossen haben, stellen wir sicher, dass Sie mit dem versicherten Fahrzeug mobil bleiben. Die Fahrzeugassistance der Reiseversicherung INTERTOURS schützt Sie in jedem Fahrzeug, mit dem Sie unterwegs sind. Mieten Sie gelegentlich ein Fahrzeug oder borgen eines von Bekannten aus, empfiehlt sich eine Fahrzeugassistance.

Versicherungsnachweis/Fahrzeugwechsel: Was muss ich tun?

Egal ob Sie ein neues Fahrzeug gekauft haben oder umgezogen sind, bei uns können Sie ganz einfach online Ihren Versicherungsnachweis bestellen.

Was ist der Abhol- und Bringservice?

Wenn Sie sich bei einem versicherten Schadenereignis zuerst bei uns melden und den Schaden bei einer AXA Partnergarage reparieren lassen, erhalten Sie auf Wunsch einen Ersatzwagen. Bei Bedarf wird mit dem Abhol- und Bring-Service Ihr Auto abgeholt und nach der Reparatur zurückgebracht. Voraussetzung ist, dass das Auto noch fahrbar ist. Dieser Service gilt in der ganzen Schweiz.

Darauf müssen Sie bei einer Hausratsversicherung achten

Was ist genau versichert? Wie hoch ist die Versicherungssumme? Und sind Sie über- oder unterversichert? Das sind die drei Dinge, auf die Sie beim Abschluss Ihrer Hausratversicherung achten müssen:

Versicherte Sachen

Die Hausratversicherung gehört, neben der Privathaftpflichtversicherung, zu den wichtigsten Versicherungen in der Schweiz. Sie bietet Versicherungsschutz für Ihren Hausrat – und damit für einen beträchtlichen Anteil an Ihrem Hab und Gut. Als Hausrat werden alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung gewertet – ganz gleich ob sich diese im Wohnzimmer oder auf der Terrasse, auf dem Estrich oder im Auto befinden. Möbel oder Sportgeräte, Schmuck oder Smartphone, Eigentum oder nur geliehen – im Fall von Entwendung oder Beschädigung zahlen wir für den Ersatz zum Neuwert oder für die Reparatur Ihrer Sachen und Wertsachen.

Die richtige Versicherungssumme

Die gewählte Versicherungssumme sollte stets dem Neuwert der Gegenstände in der versicherten Wohnung entsprechen. Nur so erhalten Sie im Schadenfall den Betrag erstattet, der den Nachkauf gleichwertiger Gegenstände ermöglicht.

Unter- und Überversicherung

Erfahrungsgemäss wächst der Haushalt aller Schweizerinnen und Schweizer über die Jahre. Damit wächst auch der Wert Ihres Hausrats.  Während es in der ersten eigenen Wohnung vielleicht noch Brockimöbel und die günstigste Prämie tun, beinhaltet der Hausrat einige Jahre später oft deutlich mehr Möbel und Wertsachen. Damit keine Unterversicherung entsteht und Sie im Fall eines Schadens alle versehrten oder gestohlenen Sachen ersetzen können, sollte der Wert Ihres Hausrats regelmässig überprüft und die Versicherungssumme bei Bedarf angepasst werden. Auch nach unten. Wenn zum Beispiel die Kinder ausziehen, kann die Versicherungssumme häufig verringert werden, da Sie sonst eine zu hohe Prämie zahlen.

FAQ zur Autoversicherung

Was ist bei der Autoversicherung nicht versichert?

Nicht versichert sind unter anderem Schäden oder Verkehrsunfälle, die Sie als Fahrzeuglenkerin oder Fahrzeuglenker verursachen

  • in angetrunkenem Zustand (Blutalkoholwert über der gesetzlich erlaubten Promillegrenze),
  • in fahrunfähigem Zustand,
  • bei besonders krasser Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (gemäss Strassenverkehrsgesetz),
  • ohne gesetzlich erforderlichen Führerausweis oder bei Fahrten ohne behördliche Bewilligung

sowie Betriebsschäden am Fahrzeug wie z. B. Abnützung.

Was ist eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) und wo erhalte ich sie?

Die Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Versicherungskarte) bestätigt im Ausland, dass Sie eine Haftpflicht für Ihr eigenes Auto haben. Bestellen Sie diese online. In den Nachbarländern der Schweiz ist sie nicht notwendig.

Was übernimmt die Parkschadendeckung?

Ein Parkschaden liegt vor, wenn Sie Ihr parkiertes Auto beschädigt vorfinden und die verursachende Person nicht auffindbar ist. Dies ist eine Zusatzversicherung, die Sie zur Autoversicherung dazuwählen können.

Wenn Sie beim Einparken Ihr Auto beschädigen, handelt es sich nicht um einen Parkschaden, sondern um einen Vollkaskoschaden. Dieser Schaden lässt sich über die Vollkasko versichern.

Muss ich bei einem Verkehrsunfall immer die Polizei informieren?

Nein, bei Bagatellunfällen ist es ausreichend, wenn Sie ein Unfallprotokoll ausfüllen. Wenn die Schuld unklar ist, ist es immer ratsam, die Polizei zu rufen. Kommen Personen zu Schaden, schreibt das Gesetz die Benachrichtigung der Polizei vor.

Bei einer Kollision mit einem Tier oder Wildtier ist die Polizei oder der zuständige Wildhüter sofort zu informieren.

Brauche ich eine zusätzliche Fahrzeugassistance?

Wenn Sie die Zusatzleistung Pannenhilfe inkl. Weiterfahrt abgeschlossen haben, stellen wir sicher, dass Sie mit dem versicherten Fahrzeug mobil bleiben. Die Fahrzeugassistance der Reiseversicherung INTERTOURS schützt Sie in jedem Fahrzeug, mit dem Sie unterwegs sind. Mieten Sie gelegentlich ein Fahrzeug oder borgen eines von Bekannten aus, empfiehlt sich eine Fahrzeugassistance.

Versicherungsnachweis/Fahrzeugwechsel: Was muss ich tun?

Egal ob Sie ein neues Fahrzeug gekauft haben oder umgezogen sind, bei uns können Sie ganz einfach online Ihren Versicherungsnachweis bestellen.

Was ist der Abhol- und Bringservice?

Wenn Sie sich bei einem versicherten Schadenereignis zuerst bei uns melden und den Schaden bei einer AXA Partnergarage reparieren lassen, erhalten Sie auf Wunsch einen Ersatzwagen. Bei Bedarf wird mit dem Abhol- und Bring-Service Ihr Auto abgeholt und nach der Reparatur zurückgebracht. Voraussetzung ist, dass das Auto noch fahrbar ist. Dieser Service gilt in der ganzen Schweiz.