Geplante Behandlungen (ohne Übernachtung im Spital) – maximale Kostenbeteiligung:
- COMPLET: 90 %, bis max. CHF 2000 pro Jahr
- PLUS: 90 %, bis max. CHF 1000 pro Jahr
Versichert sind folgende Leistungen:
- Ambulante Behandlungen durch Ärztinnen, Ärzte und Spitäler inkl. der von ihnen verordneten Therapien, die in der Schweiz durch die Grundversicherung nach KVG gedeckt sind
- Medikamente, die 1:1 vergleichbar sind mit den von Swissmedic zugelassenen Medikamenten in der Schweiz
Medizinischer Notfall (ambulant und stationär) – maximale Kostenbeteiligung:
- COMPLET: 100 % der Kosten
- PLUS: 100 % der Kosten
Die versicherte Person ist verpflichtet, bei einem Notfall im Ausland die Notrufzentrale der AXA unter der Telefonnummer +41 58 218 11 11 zu kontaktieren. Die Notrufzentrale organisiert dann die notwendigen Massnahmen wie Transport, medizinische Behandlung und gegebenenfalls Rückführung.
Besuchsreise nahestehender Person (bei medizinischen Notfällen, sofern Spitalaufenthalt mindestens 7 Tage dauert) – maximale Kostenbeteiligung:
- COMPLET: bis zu CHF 1000 / Fall
- PLUS: bis zu CHF 1000 / Fall
für Unterkunft und Verpflegung sowie Hin- und Rückflug (Economy)
Hinweis: Zu den nichtversicherten Leistungen zählen diejenigen, die gemäss unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen ausgeschlossen sind. Dazu gehören unter anderem:
- kosmetische Behandlungen und Operationen
- künstliche Befruchtungen und Sterilitätsbehandlungen
- Leistungen, bei denen nicht krankheits- oder unfallbedingte Behandlungen im Vordergrund stehen
Für Behandlungen im Ausland muss ein Zahlungsbeleg vorgelegt werden.