Rechtlich sind Sie in solch einer Situation dazu verpflichtet, für die beschädigten Gegenstände und Personen zu bezahlen. Im besten Fall sind das nur wenige Franken für die Reinigung, im schlimmeren mehrere Tausend für den Ersatz der Gegenstände.
Deutlich teurer wird es, wenn Sie für einen Personenschaden verantwortlich sind: etwa, weil Sie beim Skifahren jemanden versehentlich schwer verletzen und nun für die Heilungs-, Therapie- oder auch die Lohnausfallkosten aufkommen müssen. Die private Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für all diese Eventualitäten und kümmert sich auch um die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen Ihnen gegenüber.
Diese Risiken sind bei der Privathaftpflichtversicherung immer versichert
Gedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht von Privatpersonen aus Alltagsrisiken. Wenn die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer Dritte unabsichtlich verletzt, deren Besitz beschädigt, zerstört oder verliert, übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Kosten, sei es für die Reparatur oder den Ersatz von Sachen oder für ärztliche Behandlungen nach einem Personenschaden sowie daraus resultierende Vermögensschäden.