Versicherung für Junglenkerinnen und Junglenker
Freude herrscht! Sie haben den langersehnten Führerausweis in der Hand und gerade Ihr erstes Auto gekauft. Damit Sie und Ihr Auto gut versichert sind, hier ein paar wertvolle Infos:
Welche Versicherung lohnt sich?
Die Haftpflichtversicherung benötigen Sie zwingend, damit Ihr Fahrzeug in der Schweiz eingelöst werden kann. Aber Sie sind unschlüssig, was Sie neben der obligatorischen Haftpflicht noch brauchen? Für einen besseren Schutz empfiehlt sich eine der folgenden Versicherungen:
- Teilkaskoversicherung: Die Teilkasko schützt Ihr Auto vor unverschuldeten Schäden wie beispielsweise Hagel, Glasbruch oder Marderschäden.
- Teilkaskoversicherung + Kollisionskasko: Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch selbstverschuldete Schäden an Ihrem Auto. Sprich, wenn Sie selbst einen Unfall verursachen, ist dieser nur bei der Vollkasko gedeckt.
Der Entscheid, ob Teilkasko reicht oder Sie lieber mit einer Vollkasko rundum geschützt sein möchten, liegt letztendlich bei Ihnen. In unserem Blog finden Sie dazu hilfreiche Tipps.
Was kann ich zur Vollkasko oder Teilkasko dazuwählen?
Den Versicherungsschutz können Sie nach Ihren Bedürfnissen mit zusätzlichen Optionen erweitern:
- Parkschadenversicherung: für den Fall, dass Sie Ihr parkiertes Fahrzeug beschädigt vorfinden und die verursachende Person oder deren Fahrzeug nicht auffindbar ist
- Schäden an Scheinwerfern und Seitenspiegeln
- Schäden am Fahrzeug-Innenraum
- Schäden an Pneus und Felgen
- Mitgeführte Sachen, etwa ein Smartphone, das bei einem Unfall kaputtgeht oder aus dem Auto gestohlen wird
- Verlust und Beschädigung des Fahrzeugschlüssels
Um welche Zusatzleistungen kann ich meine Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko ergänzen?
- Bonusschutz: Sichern Sie sich Ihren Schadenfreiheitsrabatt auch nach einem Unfall. Mit dem Bonusschutz bleibt Ihre Schadenfreiheitsstufe stabil und reduziert sich bei schadenfreiem Fahren kontinuierlich – bis zu einem Minimum von 30 Prozent.
- Grobfahrlässigkeit: Bei grobfahrlässig verursachten Schäden oder Verkehrsunfällen werden die Versicherungsleistungen nicht gekürzt (beispielsweise bei Missachtung eines Stoppsignals).
- Pannenhilfe inkl. Weiterfahrt: Innerhalb einer Stunde sind Sie wieder mobil. Zudem ist die Organisation und Kostenübernahme eines Mietwagens oder die Rückführung Ihres Autos inklusive. Weiter übernehmen wir bis zu CHF 500 Verpflegungs- und Unterkunftskosten pro Person.
- Ersatzfahrzeug: Während der Reparatur eines Schadens oder einer Panne übernimmt die AXA die Kosten des Ersatzwagens. Im Fall eines Totalschaden erhalten Sie während eines ganzen Monats einen Ersatzwagen. So können Sie sich Zeit nehmen für die Suche nach einem neuen Auto.
- Fahrzeug-Rechtsschutz: Dieser Zusatz sichert Sie rechtlich ab, wenn Sie mit Ihrem Auto oder Motorrad unterwegs sind. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie bei Rechtsfragen zu den nächsten Schritten – und stehen Ihnen bei Streitigkeiten rund um Ihr Fahrzeug zur Seite. Zum Beispiel, wenn Sie die überteuerte Rechnung Ihrer Autogarage anfechten wollen.
- Verletzungen an Ihnen und Mitfahrenden: Falls Sie und/oder mitfahrende Personen bei einem Unfall verletzt werden, sind Heilungskosten in der Privatabteilung sowie weitere Folgen abgedeckt. Leistungen von bestehenden Unfallversicherungen werden dadurch erhöht.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Sie können in einigen Fällen selbst entscheiden, wie hoch der Selbstbehalt sein soll. Der Vorteil ist, dass Sie bei einem höheren Selbstbehalt weniger Prämie bezahlen. Dies bedeutet aber auch, dass Sie diesen Anteil im Schadenfall selbst tragen müssen. Wählen Sie den Selbstbehalt daher bewusst so, dass Sie sich damit wohlfühlen. Denn bei einem Schadenfall kann es schnell teuer werden.